Impressum
FUTURE HEALTH LAB GMBH
@CAPE 10, 2. Stock
Alfred-Adler-Straße 1,
1100 Wien
E-mail: office@futurehealthlab.at
URL: www.futurehealthlab.at
Webverantwortliche: Romana Ruda
Ansprechpartner zum Thema Datenschutz und DSGVO: Romana Ruda
Geschäftsführung: Romana Ruda
Firmenbuchnummer: FN 552979F
Gründungsjahr: 2021
UID Nummer: ATU 76960415
Gerichtsstand: Handelsgericht Wien
Bank: Erste Bank
IBAN: AT94 2011 1843 8451 0600
BIC: GIBAATWWXXX
Offenlegung gemäß §25 Mediengesetz:
Redaktionsadresse
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Alfred-Adler-Straße 1, A-1100 Wien
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Alle verwendeten Bildmaterialen und Lizenzen unterliegen dem Eigentum der FUTURE HEALTH LAB GMBH, sofern nicht anders angeführt. Eine Vervielfältigung oder andersartige Verwendung obliegt der Zustimmung des Medieneigentümers.
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Haftungsausschluss
Wir prüfen und aktualisieren alle Informationen, die wir auf unserer Website zur Verfügung stellen, kontinuierlich. Dennoch können sich manche Angaben zwischenzeitlich geändert haben oder obsolet sein. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann aus diesen Gründen nicht übernommen werden. Für den Inhalt und die Darstellung von anderen Webseiten, auf die mittels Link verwiesen wird, kann von uns keine Verantwortung übernommen werden, da diese Informationen und Seiteninhalte nicht unserer Kontrolle unterliegen. Sollte jedoch ein Link auf eine Webseite verweisen, die gesetzwidrige oder sittenwidrige Inhalte beinhaltet, bitten wir, uns umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Wir werden unverzüglich die Entfernung dieses Links veranlassen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. GELTUNGSBEREICH
(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge auch „AGB“ oder „Geschäftsbedingungen“ genannt) sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der Future Health Lab GmbH, FN 552979F, Alfred-Adler-Straße 1, 1100, Wien, Wien Österreich (im Folgenden auch „Future Health Lab“) und jedem ihrer Vertragspartner (in der Folge auch „Vertragspartner“ oder „Mitglied“ genannt). Sie gelten, soweit rechtlich zulässig, auch für Dritte, die vom Mitglied in die Räumlichkeiten des Future Health Lab eingeladen werden und die vom Future Health Lab zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten und Dienstleistungen nutzen. Das Mitglied haftet in diesem Fall gegenüber dem Future Health Lab für die Handlungen des Dritten wie für seine eigenen.
(2) Future Health Lab erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Future Health Lab und den Vertragspartnern, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Sonstige Vereinbarungen, Abweichungen, Ergänzungen bedürfen vorab jeweils der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Future Health Lab. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
(3) Allfällige Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB von Vertragspartnern widerspricht Future Health Lab ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB von Vertragspartnern durch Future Health Lab bedarf es nicht.
§ 2. VERTRAG
(1) Ein Vertrag zwischen dem Future Health Lab und dem jeweiligen Vertragspartner kommt ausschließlich dadurch zustande, dass entweder (i) ein durch Future Health Lab schriftlich gestelltes Vertragsanbot durch den jeweiligen Vertragspartner durch dessen Unterfertigung schriftlich angenommen wird oder (ii) ein auf der Internetseite des Future Health Lab unter https://futurehealthlab.at abrufbares Vertragsanbot durch den Vertragspartner schriftlich unterfertigt und durch Future Health Lab gegengezeichnet wird oder (iii) nach Ausfüllen eines Vertragsanbots durch den Vertragspartner über die Internetseite des Future Health Lab, Future Health Lab dieses Vertragsanbot schriftlich annimmt. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Zustandekommen des Vertrages ist in jedem Fall der Zugang des durch beide Parteien unterfertigten Vertragsanbots bei Future Health Lab.
(2) Der Umfang der durch Future Health Lab zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertragsanbot und einer allenfalls darin enthaltenen Leistungsbeschreibung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Future Health Lab.
(3) Alle Tarifangaben verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer (falls anwendbar). Future Health Lab behält sich das Recht vor, die Leistungsbeschreibung jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Ankündigungsfrist gegenüber dem Vertragspartner schriftlich zu ändern. Für den Fall, dass der Vertragspartner innerhalb eines Monats der geänderten Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht, gilt die geänderte Leistungsbeschreibung als zwischen den Parteien vereinbart. Im Falle des Widerspruchs gilt die bisherige Leistungsbeschreibung fort.
§ 3. RECHTE / PFLICHTEN DES MITGLIEDES
(1) Der durch den Future Health Lab zur Verfügung gestellte Arbeitsplatz darf vom Vertragspartner ausschließlich zu Arbeitszwecken verwendet werden. Der persönliche oder Firmenname des Mitglieds wird in das Future Health Lab Netzwerk aufgenommen.
(2) Das Mitglied hat die zur Verfügung gestellten Ressourcen möglichst schonend zu verwenden.
(3) Das Mitglied hat keinen Anspruch auf zur Verfügung Stellung eines bestimmten Arbeitsplatzes oder die exklusive oder auch nicht exklusive Verwendung bestimmter Räumlichkeiten, es sei denn, dass im Einzelvertrag schriftlich etwas abweichendes vereinbart ist. Die Parteien halten ausdrücklich fest und nehmen zur Kenntnis, dass unter diesem Vertrag keine Raummiete zustande kommt oder beabsichtigt ist; die einschlägigen mietrechtlichen Bestimmungen finden somit keine Anwendung.
(4) Bei Verlassen des Arbeitsplatzes hat das Mitglied diesen in einen ordentlich aufgeräumten Zustand zu versetzen und insbesondere sämtliche eingebrachten Gegenstände zu entfernen.
(5) Das Mitglied verpflichtet sich ferner alles zu unterlassen, was die Nutzung des Future Health Lab durch andere Mitglieder beeinträchtigt oder anderen Mitgliedern, dem Future Health Lab den Mietflächen oder dem Gebäude Schaden zufügt, zu Belästigungen anderer Mieter, welcher Art auch immer (zum Beispiel durch Lärm oder Rauch), oder zur Erhöhung von Versicherungsprämien führt.
(6) Das Mitglied hat Strom und Wasser schonend zu verwenden. Das Mitglied hat für die Versicherung seines Eigentums, seiner Mitarbeiter sowie der von ihm in den Future Health Lab eingeladenen Personen selbst zu sorgen.
(7) Das Mitglied ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Future Health Lab übernimmt keine Haftung für den Missbrauch solcher Passwörter oder Kennungen.
(8) Jedem Vertragspartner ist es untersagt, die Rechte Dritter, insbesondere Immaterialgüterrechte, zu verletzen oder Dritte sonst zu beeinträchtigen. Der Vertragspartner wird bei einer Verletzung Future Health Lab zur Gänze schad- und klaglos halten. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen, wie z.B. die Verwendung ungenehmigter oder unlauterer Werbung oder illegaler Software (Raubkopien) ist untersagt. Dem Vertragspartner ist es insbesondere auch untersagt, falsche oder irreführende Angaben über Future Health Lab Produkte oder das Mitglied- bzw. Partnersystem zu machen.
(9) Sämtliche Werbe-, Schulungs- und Filmmaterialien sowie Software von Future Health Lab sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung von Future Health Lab weder ganz noch in Auszügen vervielfältigt oder verbreitet werden. Auch die Verwendung der Marken von Future Health Lab ist nur im vertraglichen Rahmen gestattet und darüber hinaus nur mit ausdrücklicher Einwilligung erlaubt. So dürfen Vertragspartner ohne vorherige ausdrückliche, schriftliche Genehmigung beispielsweise kein eigenes Material, Internetseiten, Domains oder Anzeigen erstellen, anmelden, verwenden oder veröffentlichen, die den Namen „Future Health Lab“, das Future Health Lab Logo oder ein anderes Kennzeichen von Future Health Lab tragen bzw. beinhalten. Stillschweigen gilt nicht als Zustimmung durch Future Health Lab. Die Vertragspartner erkennen das ausschließliche Urheberrecht sowie die Marken und andere mit Future Health Lab in Verbindung stehende geistige Eigentumsrechte an.
§ 4. SCHADENSERSATZ, HAFTUNGSFREISTELLUNG
(1) Das Mitglied haftet gegenüber dem Future Health Lab für alle Schäden, die es selbst, durch seine Mitarbeiter oder von ihm in den Future Health Lab eingeladenen dritte Personen verursacht. Sollte Future Health Lab von Dritten zum Ersatz von Schäden herangezogen werden, die das Mitglied, dessen Mitarbeiter oder von ihm eingeladene dritte Personen verursacht haben, so ist das Mitglied unverzüglich zum vollständigen Ersatz dieses Schadens an Future Health Lab verpflichtet.
(2) Bei einem ersten Verstoß gegen die in dem jeweiligen Vertrag einschließlich dieser AGB geregelten Pflichten des Vertragspartners erfolgt eine schriftliche Ermahnung durch Future Health Lab unter Setzung einer Frist von 10 Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung. Bei besonders schweren Verstößen oder bei Gefahr im Verzug kann diese Frist entsprechend verkürzt werden.
(3) Kommt es nach Ablauf der Frist im Sinne des Absatzes (2) erneut zu demselben oder einem ähnlichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar eine Vertragsstrafe in Höhe von 6-monatlichen Basis-Fees (§ 6) gestellt und im Streitfall durch das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Future Health Lab zu überprüfen ist, fällig. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die der Future Health Lab Vertragspartner zu ersetzen verpflichtet ist.
(4) Der Vertragspartner haftet Future Health Lab gegenüber, ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe, zudem für alle Schäden, die Future Health Lab durch eine Pflichtverletzung gemäß diesen AGB, einzelvertragliche Vereinbarung oder Gesetz entstehen, insbesondere auch für entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden.
(5) Der Vertragspartner stellt Future Health Lab für den Fall einer Inanspruchnahme wegen eines Verstoßes des Vertragspartners gegen geltendes Recht auf die erste Anforderung von Future Health Lab von der Haftung frei. Insbesondere verpflichtet sich der Future Health Lab Vertragspartner insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Schadensersatzkosten zu übernehmen, die Future Health Lab in diesem Zusammenhang entstehen. Soweit es sich beim Abschluss dieses Vertrags um ein Verbrauchergeschäft handelt, gilt dies für Kosten bis zu einem Maximalbetrag von € 5.000, die dem Vertragspartner vorab mitgeteilt werden.
§ 5. AUFRECHNUNG UND ABTRETUNGSVERBOT
(1) Future Health Lab ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechtigt.
(2) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit Forderungen, die ihm gegenüber Future Health Lab zustehen, mit gegenüber Ansprüchen von Future Health Lab ganz oder teilweise aufzurechnen.
(3) Der Vertragspartner ist ferner nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Future Health Lab ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder zu übertragen.
§ 6. DAUER UND BEENDIGUNG DES VERTRAGES UND FOLGEN DER BEENDIGUNG
(1) Wenn nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung durch eine Partei hat bis längstens des 7. eines Monats jeweils für den nächsten Monat (kündigt also zB ein Mitglied seine Mitgliedschaft am 7. Februar, so wird diese Kündigung mit 1. März wirksam) zu erfolgen. Eine Kündigung durch Future Health Lab erfolgt schriftlich gegenüber dem Mitglied. Diese Kündigung umfasst auch eventuelle personalisierte Partnerseiten bzw. Wunschdomains.
(2) Der Vertrag endet automatisch mit dem Tode des Vertragspartners oder wenn Future Health Lab ohne Verschulden dauerhaft daran gehindert ist, die Leistungen unter dem Vertrag zu erbringen.
(3) Der Vertrag kann von Future Health Lab jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund ist insbesondere aber nicht ausschließlich, wenn:
- a) das Mitglied gegen Bestimmungen des Vertrages verstößt und diesen Verstoß trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist gemäß den einschlägigen Vertragsbestimmungen nicht behebt;
- b) das Mitglied fällige Zahlungen nicht innerhalb der gesetzten Zahlungsziele leistet;
- c) sich die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Mitglieds nach vernünftiger Ansicht desFuture Health Labderart negativ verändern, dass die Einhaltung der Verpflichtungen des Mitglieds unter diesem Vertrag als gefährdet erscheint;
- d) gegen den Vertragspartner eine Zwangsvollstreckung bewilligt wird;
- e) über das Vermögen des Mitglieds ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht unbeschadet weiterer Ansprüche.
(4) Ein Mitglied, das seinen Vertrag selbst gekündigt hat oder aufgrund der Voraussetzung des Absatzes (3) gekündigt wurde, kann nur dann wieder als Mitglied aufgenommen werden, wenn es einen neuen Antrag stellt.
§ 7. ZAHLUNGSMODALITÄTEN
(1) Die im Einzelvertrag bzw. der jeweiligen Leistungsbeschreibung angeführte Basis-Fee ist jeweils monatlich im Voraus zu bezahlen. Weitere Leistungen werden jeweils monatlich im Nachhinein verrechnet.
(2) Alle Beträge unter diesem Vertrag sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der jeweiligen Rechnung zur Zahlung fällig. Wird eine offene Rechnung nicht innerhalb der Frist von 7 Tagen beglichen, erhält das Mitglied eine automatische Zahlungserinnerung. Dabei wird eine Mahngebühr in der Höhe von € 10 je Mahnung verrechnet. Future Health Lab ist darüber hinaus berechtigt, alle weiteren Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des ausständigen Betrages einzustellen.
(3) Erfolgt innerhalb einer Frist von 5 weiteren Tagen nach der Mahnung gemäß Absatz (2) keine vollständige Zahlung ist der Vertragspartner verpflichtet, Future Health Lab die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig oder nützlich sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts in der tarifmäßigen Höhe (zumindest jedoch € 50 je Mahnschreiben) sowie die Kosten einer allfälligen gerichtlichen Geltendmachung. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
(4) Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners kann Future Health Lab sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Vertragspartner abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist Future Health Lab nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht).
(5) Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Future Health Lab für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
§ 8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Future Health Lab soweit gesetzlich zulässig lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder krass grob fahrlässigem Handeln durch Future Health Lab, seiner gesetzlichen Vertreter oder sonstiger MitarbeiterInnen oder sonstiger Gehilfen beruht. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist gänzlich ausgeschlossen. Future Health Lab haftet gegenüber dem Mitglied insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder Einkommen, den Verlust von Daten, Dokumenten oder Dateien, für Ansprüche Dritter, mittelbare oder indirekte Schäden, sowie für Mangelfolgeschäden.
(2) Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, in jedem Fall auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden, jedenfalls aber auf einen Betrag von maximal dem dreifachen des durch das Mitglied zu zahlenden monatlichen Entgelts beschränkt.
(3) Future Health Lab übernimmt keinerlei Verantwortung für die Sicherheit und Datensicherheit seines Netzwerks (oder der Verbindung zum Internet). Das Mitglied hat diesbezüglich selbst für die entsprechende Datensicherheit seines Computers und der Internetverbindung zu sorgen. Future Health Lab übernimmt weiters keine Verantwortung dafür, dass die Netzwerk- und Internetkapazität ausreichend ist oder zu jeder Zeit ohne Unterbrechung zur Verfügung steht.
(4) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 9. DATENSCHUTZ
(1) Future Health Lab verwendet die von dem Vertragspartner mitgeteilten Daten (Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung sowie Angaben zur beruflichen Tätigkeit, zu Interessen, zum aktuellen Stand von Unternehmen oder Projekten und zu Unterstützungs- und Beratungsbedarfen des Vertragspartners) gemäß den Bestimmungen des österreichischen Datenschutzrechts.
(2) Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Vertragspartners, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Vertragspartners sowie für eigene Werbezwecke von Future Health Lab, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Vertragspartner bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Vertragspartner ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
(3) Der Vertragspartner stimmt der Privacy Policy wie auf der Future Health Lab Webseite veröffentlicht zu. Diese erklärt wie persönliche Daten gesammelt und verwendet werden.
§ 10. VERTRAULICHKEIT
(1) Die Parteien werden sämtliche persönlichen, geschäftlichen, finanziellen und sonstigen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, welche Ihnen im Laufe der Vertragsbeziehung zur Kenntnis gelangen, streng vertraulich behandeln und gegenüber Dritten nicht offen legen es sei denn, dass sie (i) aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, oder (ii) rechtskräftiger gerichtlicher oder verwaltungsbehördlicher Anordnung zu einer solchen Offenlegung verpflichtet sind oder (ii) die entsprechende Information bereits öffentlich bekannt ist.
§ 11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Future Health Lab ist zu einer Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sämtlicher Unterlagen zu jeder Zeit berechtigt. Future Health Lab wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Future Health Lab Vertragspartner hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, so werden diese Vertragsbestandteil. Im Falle des Widerspruchs ist Future Health Lab berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
(2) Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen und des Vertrags der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(3) Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am Nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.
(4) Soweit in diesen AGB bzw. im jeweiligen Einzelvertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
§ 12. ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND
(1) Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Vertragspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz von Future Health Lab. Für etwaige Rechtsstreitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis zwischen Future Health Lab und dem Vertragspartner vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von Future Health Lab. Ungeachtet dessen ist Future Health Lab berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.